Um dich für dein umweltschützendes Verhalten zu belohnen und Inverkehrbringern von Kraftstoffen die Einhaltung ihrer Quoten zu ermöglichen, hat die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen für den Handel mit Emissions-Zertifikaten eingerichtet. Der Handel ist prinzipiell auch bei Leasing-Fahrzeugen möglich, sodass du jedes Jahr bares Geld für die Nutzung des E-Autos bekommen kannst.
Was bedeutet THG-Quote verkaufen für Leasingfahrzeuge?
THG steht für Treibhausgas. Der Gesetzgeber hat die vorgenannten Inverkehrbringer von Kraftstoffen dazu verpflichtet, die Emissionen aus diesen Stoffen zu verringern. Dazu gehört zum Beispiel Diesel. Wenn es einem Betrieb nicht gelingt, die vorgeschriebene Verringerungsquote zu erreichen, kann er die Emissionen durch den Kauf von Zertifikaten ausgleichen.
An dieser Stelle wird es für dich interessant: Durch die Verwendung eines Leasing-Fahrzeugs mit Elektromotor sparst du Treibhausgase ein, wofür du ein Emissions-Zertifikat bekommen kannst. Dieses kannst du jedoch nicht selbst direkt an die Firmen, sondern an uns von eCO2WO verkaufen. Wir zahlen dir deine Prämie aus, sammeln die Zertifikate verschiedener Fahrzeughalter und vertreiben sie unter anderem an die Kraftstoffbetriebe. Die Prämie erhältst du jedes Jahr erneut, wenn du das geleaste E-Auto weiterhin benutzt.
Die Verwendung eines Leasing-Autos wird sich in den kommenden Jahren noch mehr für dich lohnen, da die THG-Quote bis 2030 ständig ansteigt. Im Jahr 2022 liegt sie bei sieben Prozent, bis zum Ende des genannten Zeitraums wird sie schrittweise auf 25 Prozent erhöht. Das bedeutet für dich eine höhere Nachfrage nach den Zertifikaten.
Sind Leasingfahrzeuge auch THG-Quoten berechtigt?
Unter Umständen kannst du für ein geleastes E-Auto die Prämie bekommen, die durch den Handel mit Emissionszertifikaten erzielt wird. Ob du das Leasing-Auto privat oder im Rahmen deiner betrieblichen Fahrzeugflotte nutzt, spielt dabei keine Rolle. Allerdings musst du zwei Anforderungen beachten, die wir im nächsten Abschnitt näher erläutern.
Welche Voraussetzung muss ein Leasingfahrzeug oder Leasingnehmer erfüllen?
Damit du die THG-Quote für das Leasing-Auto bekommst, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen musst du im Besitz des Fahrzeugscheins sein. Das bedeutet, dass du als Halter eingetragen sein musst. Offiziell heißt der Fahrzeugschein „Zulassungsbescheinigung I“ und erlaubt dir die Nutzung des Autos, wenn dein Name hier festgehalten ist.
Den Fahrzeugbrief hingegen, der offiziell „Zulassungsbescheinigung II“ genannt wird, behält die Leasing-Firma. Sie ist dort als Eigentümerin des Fahrzeugs vermerkt. Zum anderen muss das Auto über einen reinen Elektromotor verfügen, damit du es für die THG-Quote anmelden kannst. Hybrid- und Kraftstofffahrzeuge werden durch das Bundes-Emissionsschutzgesetz, das die Quoten regelt, ausgeschlossen.
Wann ist ein Leasingfahrzeug nicht THG-Quoten berechtigt?
Für ein Leasing-Auto kannst du keine THG-Quote bekommen, wenn es über einen Hybridmotor verfügt. Wenn du nicht als Fahrzeughalter im Fahrzeugschein eingetragen bist, scheidest du für die Prämie ebenfalls aus. Das Umweltbundesamt prüft jede Anmeldung und weist die Antragsteller ab, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen.
Du hast Fragen? Wir von eCO2wo helfen dir gerne weiter. Du erreichst uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter der Rufnummer +49 (0)208 44476155.